Einsatzgebiete der Auszubildenden im Ausbildungsprozess.
§ 4 Ausbildungsberufsbild
Die Einsatzgebiete nach Absatz 2 Nr. 9 werden vom
Ausbildungsbetrieb festgelegt. Als geeignete Einsatzgebiete kommen
insbesondere Projekte aus den Bereichen 1-6 in Betracht:
- Marketing und Absatz:
- Vertrieb,
- Außendienst,
- Export,
- Werbung, Verkaufsförderung,
- Beschaffung und Bevorratung:
- Elektronische Beschaffung (E-Procurement),
- Ausschreibungsverfahren,
- Lagerlogistik,
- Personalwirtschaft:
- Mitarbeiterförderung,
- Personalmarketing,
- Entgeltsysteme,
- Arbeitsstudien,
- Leistungserstellung:
- Arbeitsvorbereitung,
- Investitionsplanung,
- Technik, Technologie,
- Produktentwicklung,
- Bauprojekte,
- Leistungsabrechnung:
- Kostenrechnungssysteme,
- Projektabrechnung,
- Beteiligungen,
- Andere Aufgaben:
- Produktmanagement (Product Management),
- Elektronischer Handel (E-Commerce),
- Kundenprojekte,
- Logistik,
- Controlling,
- Qualitätsmanagement,
- Bürokommunikation,
- Informationstechnologie,
- Organisation,
- Facility-Management,
- Franchising,
- Umweltschutzmanagement,
- Supply Chain Management,
- Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften,
- Sanierungen,
- Rationalisierungen,
- Outsourcing,
- Insourcing,
- Renovationen,
- Betriebsverlagerungen,
- Rückrufaktionen,
- Serviceprojekte,
- Neue Dienstleistungen,
- Finanzierungsprojekte,
- Fusionsprojekte,
- Organisationsentwicklungsprojekte.
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die
Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 9 vermittelt werden
können.
(3) Soweit die Fertigkeiten und Kenntnisse zu betrieblichen
Projektarten und der betrieblichen Verwendung von Projektergebnissen
nach Absatz Nr. 6 gleichwertig sein, können auch andere Branchen zu
Grunde gelegt werden.
Ich befinde mich im Kontext: "Entwurf: Europäisches Berufsbild Projekt-management".