Ausbildereignungsprüfung für die Personen, die Rahmen des
Berufsbildes ausbilden.
Ausbildereignungsprüfung
Die generelle Eignung zum Ausbilder richtet sich in Deutschland
nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Die Eignung ist in der
Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer
Ausbildereignungsprüfung nachzuweisen.
Ich befinde mich im Kontext: "Entwurf: Europäisches Berufsbild Projekt-management".