(Textentwurf Stand 01.12.2010.)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse:
1. der Ausbildungsbetrieb
1.1. Stellung, Rechtsform und
Struktur
1.2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
1.3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4.
Umweltschutz
1.5. Qualitätsmanagement
2. Geschäfts- und Leistungsprozesse
2.1. betriebliche
Leistungserstellung und -verwertung
2.2. Geschäftsprozesse und
organisatorische Strukturen
2.3. Organisation des
Projektmanagements
2.4. Beschaffung und Logistik
2.5.
Dienstleistungen
2.6. Markt- und Kundenbeziehungen
2.7.
kaufmännische Steuerung und -kontrolle
3. Information, Kommunikation und Kooperation
3.1.
Informationsbeschaffung und -verarbeitung
3.2. Informations- und
Kommunikationssysteme
3.3. Planung und Arbeitsorganisation
3.4. Teamarbeit und Kooperation
3.5. Anwendung einer Fremdsprache
bei Projektaufgaben
3.6. partnerorientierte Kommunikation
4. Projektbegriffe und -grundlagen
4.1. Projekte und
Projektmanagement
4.2. Projektumfeld und Stakeholder
4.3.
Projekte als Systeme
4.4. Projektziele
4.5. Projekterfolgs-
und -mißerfolgskriterien
4.6. Projektlebenszyklus und
Projektphasen
4.7. Normen und Richtlinien
5. Projektmethoden und -arbeitstechniken
5.1.
Projektstrukturierung
5.2. Ablauf- und Terminsteuerung
5.3.
Einsatzmittelsteuerung
5.4. Kosten- und Finanzmittelsteuerung
5.5. Projektcontrolling
5.6. Leistungsbewertung
5.7.
Integrierte Projektsteuerung
5.8. Kreativitätstechniken
5.9.
Methoden zur Problemlösung
6. Projektorganisation
6.1. Projektaufbau- und
prozessorganisation
6.2. Qualitätssicherung
6.3. Kosten- und
Leistungsrechnung
6.4. Vertragsgestaltung
6.5.
Projektmarketing
6.6. Konfigurations- und Änderungswesen
6.7.
Dokumentationsarten
6.8. Risikobewertung
6.9.
Projektinformations- und Berichtswesen
6.10. Informationstechnik
in der Projektarbeit
6.11 Projektabschluss und -auswertung
6.12 Projekt- und Leistungsabrechnung
7. branchenspezifische Projektleistungen
7.1. Produkte und
Dienstleistungen
7.2. betriebliche Projektarten
7.3.
betriebliche Verwendung von Projektergebnissen
8. Rahmenbedingungen für Projektarbeit im Unternehmen
8.1.
Geschäftsfeld der Projekte des Ausbildungsbetriebes
8.2.
allgemeine Arbeitstechniken und Arbeitsorganisation
8.3.
Prozessunterstützung
8.4. Unternehmens-Organisationsgestaltung
8.5 Personalwirtschaft und Projektmanagement
8.6. Organisations-
und Personalentwicklung
8.7. Informationsorganisation
8.8.
Rechnungswesen und Controlling
8.9. Haftung und Gewährleistung
9. Projektmanagement im Einsatzgebiet
9.1.
Einsatzgebietsspezifisches Projektmanagement
9.2. Koordination
von Aufgaben und Prozesse im einsatzspezifischen Projektmanagement
(2) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 6 erfolgt nach Einsatzgebieten. Dafür ist jeweils einer der nachfolgend genannten Fachbereiche mit den in der der Anlage A (Ausbildungsrahmenplan - sachliche Gliederung) Abschnitt III aufgeführten branchenspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse zu Grunde zu legen:
1. Industrie
2. Handel
3. Banken
4. Versicherungen
5.
Verwaltung
Die Einsatzgebiete nach Absatz 2 Nr. 9 werden vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Als geeignete Einsatzgebiete kommen insbesondere Projekte aus den Bereichen 1-6 in Betracht:
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 9 vermittelt werden können.
(3) Soweit die Fertigkeiten und Kenntnisse zu betrieblichen Projektarten und der betrieblichen Verwendung von Projektergebnissen nach Absatz Nr. 6 gleichwertig sein, können auch andere Branchen zu Grunde gelegt werden.