HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Entwurf: Europäisches Berufsbild Projektmanagement


Entwurf: Europäisches Berufsbild Projektmanagement



Bestehensregelung.

(Textentwurf Stand 01.12.2010.)


§ 10
Bestehensregelung

(1) Im Prüfungsteil A haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

  1. (Teil-)Projektprozess einschließlich der Dokumentation 60 Prozent,
  2. die Präsentation einschließlich Fachgespräch 40 Prozent..

Innerhalb des Prüfungsteils (B) haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

(2) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" oder in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach dem Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in dem betrieblichen (Teil-)Projektprozess einschließlich Dokumentation, in der Präsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei übrigen Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Ich befinde mich im Kontext: "Entwurf: Europäisches Berufsbild Projekt-management".